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eschwerdemanagement
für Kinder
Kinder
haben das Recht, sich zu beschweren. Zur Sicherung der Rechte von Kindern gibt
es in unseren Einrichtungen geeignete Verfahren der Beteiligung sowie die
Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten des Kindes gemäß §
45 SGB VIII Abs. 2, S. 3.
Jedes Kind hat grundsätzlich das Recht, sich über
alles, was es bedrückt, zu beschweren. Das Beschwerderecht wird in unseren
Einrichtungen in keiner Weise eingeschränkt. Alle Kinder dürfen ihre
Beschwerden angstfrei äußern. Unsere pädagogischen Fachkräfte zeigen sich
respektvoll und wertschätzend den Kindern gegenüber. Jedes Kind erhält bei
Bedarf individuelle Hilfe von einem Mitarbeiter seines Vertrauens. Beschwerden
können sich auch gegen pädagogische Fachkräfte richten. Unsere Mitarbeiter
gestehen sich bei zutreffendem Sachverhalt Fehlverhalten ein und setzen
Verbesserungsmöglichkeiten um. Auf Grund von Alter und Entwicklungsstand können
nicht alle Kinder ihre Beschwerde verbal äußern. Unsere pädagogischen
Fachkräfte sind daher gefordert, die vielfältigen Ausdrucksformen der Kinder
feinfühlig wahrzunehmen und gegebenenfalls als Beschwerde zu interpretieren. Auch
werden Beschwerden oft nicht konkret benannt. In diesem Fall werden von den
Kindern Sätze wie:
„Kommt Mama bald?
Mir ist langweilig.
Die Jungs / Mädchen sind voll doof.
Ich will nach Hause.“
gebildet.
Zu den nonverbalen Signalen von Beschwerden zählen
beispielsweise das Zurückziehen oder Weinen der Kinder, aber auch Reaktionen
wie Kopf schütteln, Schlagen, körperliches Abreagieren oder das Ohren zuhalten.
Dies alles sind nicht direkt geäußerte Beschwerden und werden von unseren
Fachkräften trotz alledem einbezogen und bearbeitet. Die Ursache jeder
Beschwerde ist ein unerfülltes Bedürfnis des Kindes.
Beschwerden können sein:
-
Beschwerden über das Verhalten von anderen Kindern.
-
Beschwerden über das Verhalten von Erwachsenen
(Fachkräfte, Eltern).
-
Beschwerden über das Materialangebot.
-
Beschwerden über die Kitastruktur.
-
Beschwerden über die Raumgestaltung.
-
Beschwerden über die Kitaregeln.
Kinder benötigen ein Angebot verschiedener
Beschwerdestellen: